Nicht erst seit den bekannt gewordenen finanziellen
Machenschaften der CDU ist eine allgemeine Unzufriedenheit über
‚die Politik' auszumachen. Dieser gegenwärtige Verdruss geht
Hand in Hand mit einem schon länger zu konstatierenden
Desinteresse an traditionellen Organisationen wie Parteien, Verbänden,
Gewerkschaften, aber auch den Kirchen, mit ihren klassischen
formalen Strukturen und Mitgliedschaften. Im Gegensatz zur
Distanz zu den traditionellen Organisationen ergibt sich mit
Blick auf die Bereitschaft zum Engagement in der Bevölkerung
ein anderes Bild.
Sie ist nach den neuesten Erhebungen größer als bislang
vermutet (siehe den Beitrag von Helmut Klages). Die Befunde
zeigen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen zunehmend in
die eigenen Hände nehmen (wollen) (zu den
geschlechtsspezifischen Selektivitäten des Engagements der
Beitrag von Gisela Notz). Ein auf Parteien und Verbände
reduziertes Politikverständnis kann die vielfältigen Formen
des zivilgesellschaftlichen Engagements nicht angemessen berücksichtigen.
Offenbar sind „die eingespielten Abgrenzungen von privat/öffentlich,
politisch/sozial, kulturell/ökonomisch (...) durch die aktiven
Bürgerinnen und Bürger herausgefordert worden. Vormals
Unpolitisches gerät zum politischen Konflikt, vormals Privates
erhält öffentliche Aufmerksamkeit" (Roth 1999a). Unter
diesen herausfordernden Voraussetzungen bedarf es neuer
vermittelnder Strukturen, die auf das Engagementpotential
angemessen reagieren: Freiwilligenagenturen, Seniorenbüros oder
Selbsthilfekontaktstellen operieren in diesem intermediären
Raum (mit dem Augenmerk auf Freiwilligenagenturen diskutieren
Gisela Jakob und Heinz Janning diesen Aspekt)
Die Diskussion um das bürgerschaftliche Engagement hat
Konjunktur (für einen Überblick über Motiv- und
Interessenlagen des Engagements Kistler et al. 1999).
Aus den Debatten wird deutlich, dass es sich um einen‚
mehrdeutigen, programmatischen Arbeitsbegriff' handelt. Er
umfasst die freiwillige bzw. ehrenamtliche Wahrnehmung öffentlicher
Funktionen, klassische und neue Formen des sozialen Engagements,
der gemeinschaftsorientierten, moralökonomisch bzw. von
Solidarvorstellungen geprägten Eigenarbeit und der
gemeinschaftlichen Selbsthilfe (Roth 1999a).1 In die Diskussion
gehen von wissenschaftlicher Seite u.a. Untersuchungen zum
ehrenamtlichen Engagement, Ergebnisse der Vereinsforschung, der
Dritte-Sektor-Forschung, der Wertewandel-Forschung und der
Forschungen zu den neuen sozialen Bewegungen, um die es in den
90er Jahren ruhiger geworden ist, ein. Es bestehen Bezüge zu
Diskussionen, die unter den Stichworten ‚Bürgerinitiativen',
‚Selbsthilfe' oder ‚mehr Demokratie wagen' seit den 70er
Jahren geführt worden sind und unter den Bezeichnungen
Kommunitarismus, Zivilgesellschaft und ‚soziales Kapital'
fortgesetzt werden.
Trotz dieser Vieldeutigkeit gibt es einen gemeinsamen
Bezugspunkt, der im Begriff des bürgerschaftlichen Engagements
zum Ausdruck kommt: Innerhalb der Variationsbreite der genannten
Facetten trägt bürgerschaftliches Engagement zu den
demokratischen Qualitäten der Gesellschaft bei. Gegen eine
lange etatistische Tradition gewandt, bedeutet die
Wiederentdeckung der aktiven Bürgerin und des aktiven Bürgers
für die politische Kultur der Bundesrepublik einen Gewinn. In
den zivilgesellschaftlichen Räumen (zur Bürgergesellschaft
siehe den Beitrag von Warnfried Dettling) entsteht eine Praxis
des Engagements jenseits privater Interessen und Bindungen, das
auf das Gemeinwesen bezogen ist und dieses in sozialen
Netzwerken immer wieder neu erschafft. In der aktiven Nutzung
der Bürgerrechte und in der sozialen Teilhabe entfalten sich
gemeinwohlbezogene Motive und Werthaltungen und damit eine
partizipatorische politische Kultur, auf die die Demokratie
angewiesen ist. „Aus dieser Perspektive sind die
gemeinschaftsbezogenen Aktivitäten und Formen der gegenseitigen
Hilfe und Unterstützung und der Interessenartikulation von Bürgerinnen
und Bürgern sowie die hier vorfindlichen Organisationsformen
wie Bürgergruppen, Vereine und freiwillige Assoziationen
Ausdruck und zentrale Grundlage sowohl einer demokratischen
politischen Kultur als auch einer solidarischen
Wohlfahrtsgesellschaft" (Evers/Olk 1996: 11).
Bei der Bezeichnung des Handlungsraumes der aktiven Bürgerinnen
und Bürger stimmen Konzepte der Zivilgesellschaft und des
Dritten Sektors darin überein, dass es sich um eine schwer
abgrenzbare Sphäre von Gemeinschaften und Zusammenschlüssen
handelt, die sich zwischen den Polen Markt, Staat und Familie
(bzw. anderen Lebensbereichen) erstreckt (Roth 1999b). Werden in
den Diskussionen um den Dritten Sektor vor allem die ökonomischen
Dimensionen eines nicht an Profit orientierten Tätigkeitsfeldes
beleuchtet, so steht in den Diskussionen um die
Zivilgesellschaft die politische Bedeutung dieser Sphäre im
Vordergrund. Hier werden die Formen des politischen
Sich-Einmischens, von politischem Protest und zivilem Ungehorsam
beleuchtet, die sich mit dem Begriff des bürgerschaftlichen
Engagements verbinden.2
Die gesellschaftspolitische Dimension des bürgerschaftlichen
Engagements und dessen Bedeutung für die Entfaltung der
Zivilgesellschaft gilt es gegen verkürzende Diskurse im Blick
zu halten. So werden etwa unter dem Aspekt der sozialen
Leistungen oftmals Positionen vertreten, die das bürgerschaftliche
Engagement als unausgeschöpfte Ressource oder Lückenbüßer für
den in die Krise geratenen Sozialstaat thematisieren. Eine
andere Diskussion sieht die vielfältigen Formen des bürgerschaftlichen
Engagements als Bezugspunkt für einen Wandel der
Arbeitsgesellschaft. Verkannt werden dabei (worauf Adalbert
Evers in diesem Heft hinweist) die guten Gründe, die schon
Hannah Arendt dazu bewogen haben, zwischen politischem Handeln
und Arbeit einen Unterschied zu machen. Diesen Unterschied gilt
es jedoch zu berücksichtigen, wenn die gesellschaftspolitischen
Impulse des bürgerschaftlichen Engagements und dessen
Stellenwert als bürgerschaftliches Handeln (dazu der Beitrag
von Herfried Münkler) ernst genommen werden. Die Berücksichtigung
dieses Zusammenhangs ist die Voraussetzung dafür, unverkürzte
Bezüge zu den Diskussionen um die Bedeutung des bürgerschaftlichen
Engagements für einen Wandel der Arbeits- zur Tätigkeitsgesellschaft
und für den Wandel von einer wohlfahrtsstaatlichen zu einer
wohlfahrtsgesellschaftlichen Perspektive herzustellen.
Im Kontext der Zivilgesellschaft bezieht sich bürgerschaftliches
Engagement auf das Herstellen von politischer Handlungsfreiheit
im Gemeinwesen: Engagierte Personen, von denen hier die Rede
ist, begegnen sich als Nachbarn und Mitglieder bestimmter
kultureller oder lokaler ‚communities', aber zugleich auch als
‚citizens', als Bürger. „Die Debatte um Zivilgesellschaft
und bürgerschaftliches Engagement stellt dabei eine Verbindung
her zwischen den sonst vielfach getrennten Diskussionsbereichen
um soziales und politisches Engagement" (Evers 2000: 31).
Inzwischen haben wissenschaftliche und gesellschaftliche
Diskurse auch die Politik erreicht. Dort sind Diskussionen über
das bürgerschaftliche Engagement in vollem Gange. Dass sich
insbesondere die Vertreter der Kommunen mit dem Thema
auseinandersetzen (KGSt 1999), ist verständlich: Hier spielt
sich der größte Teil des sozialen und politischen Bürgerengagements
ab. Doch auch die Länder und die Bundespolitik haben sich in
den letzten Jahren verstärkt mit dem Thema beschäftigt. Im
Dezember 1999 erfolgte die Konstituierung einer
Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zur „Zukunft des Bürgerschaftlichen
Engagements" (auf deren nunmehr einsetzende inhaltliche
Arbeit nimmt der Beitrag von Gerd Mutz mit Blick auf Fragen der
Unternehmenskultur Bezug; Adalbert Evers versteht seinen Beitrag
ausdrücklich als Versuch einer Positionsbestimmung für die
Arbeit dieser Kommission; Ansgar Klein berichtet über die
ersten Arbeitsschritte der Enquete-Kommission bis März dieses
Jahres).
Staatliche Akteure können die Voraussetzungen einer Kultur
des Bürgerengagements verbessern, aber auch blockieren. Die
Leitbild-Debatte einer Reformpolitik, die sich der Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements verschrieben hat, beruft
sich auf den ‚aktivierenden Staat'. Dieser verabschiedet sich
endgültig von etatistischen Reformkonzepten und wendet sich
sowohl gegen den konservativen starken Staat als auch einen
neoliberalen Minimalstaat. Ziel des aktivierenden Staates ist
eine neue Verantwortungsteilung: Der Staat bewahrt seine
Verantwortung für zentrale Probleme der gesellschaftlichen
Wohlfahrt und fördert bewusst eine Infrastruktur des Bürgerengagements
(Blanke/Schridde 1999). Doch es geht nicht nur um die Förderung
einer unterstützenden Infrastruktur des Bürgerengagements,
sondern auch um ein neues Verhältnis von Rechten, Optionen und
Pflichten, um einen beteiligungsfreundlichen Politikstil und ein
verändertes Zusammenspiel von Staat, Markt und Bürgerengagement
(siehe auch den Beitrag von Adrian Reinert): „Die
vorherrschende Subventionsmentalität und ihre Protagonisten
werden rasch auch auf der Klaviatur des ‚aktivierenden
Staates' zu spielen lernen. ... Angesichts dessen rückt die
Frage danach in den Vordergrund, welche gesellschaftlichen
Potentiale aktiviert werden sollen und welche Politikformen es
dazu braucht. Inwieweit soll und muss eine dialogische und
beteiligungsfreundliche Politik sich auf ein klügeres
staatliches Management von Lobbyinteressen beschränken und
inwieweit kann sie ihre Adressaten auch als Bürger ansprechen?
Wie groß sind hierzulande bei den gesellschaftlichen Akteuren
noch die Fähigkeiten zur Berücksichtigung der jeweils anderen
Interessen, die Bereitschaft zur Gemeinwohlorientierung, und wie
können sie gestärkt werden? Ausschlaggebend für
Erfolgschancen aktivierender Politik in dieser Perspektive wäre
dann das, was man in England die ‚civic virtues', und
hierzulande ‚die politische Kultur' nennt" (Evers/Leggewie
1999: 340).
Bundeskanzler Gerhard Schröder (2000) hat in einem Beitrag -
untertitelt ‚Anregungen zu einer Neubestimmung der Aufgaben
von Staat und Gesellschaft' - sein Konzept einer modernen
zivilen Bürgergesellschaft zusammengefasst als
„‚Zivilisierung des Wandels' durch politische Integration
und ein neues Bürgerbewusstsein". Ihm gehe es um mehr
„Eigenverantwortung, die zu Gemeinwohl führt". Als neue
Maxime bundespolitischen Handelns in der Zivilgesellschaft setzt
er „Fördern und Fordern", eine Losung, deren Gehalt sich
erst jenseits eines auf Verteilungskriterien reduzierten Verständnisses
von sozialer Gerechtigkeit entfaltet. „Teilhabe und Teilnahme
möglichst Aller am Haben und Sagen", darauf komme es an.
Und wo lassen sich solche Werte und Ziele besser lernen als in
der soziale und kulturelle Identifikationen ermöglichenden
Zivilgesellschaft.
‚Gut gebrüllt Löwe', möchte man sagen und darin die
ersten Anzeichen des aktivierenden Staates erblicken. Doch muss
es sich erst noch erweisen, ob die neue Bundesregierung tatsächlich
daran interessiert ist, ihren Abstand zum Bürger zu verringern
und sich bereit erklärt, diesem Felder zu überlassen, für die
sich der Staat bisher als genuin zuständig zeichnete. Ob die
nach wie vor als Einbahnstraße ‚top/down' operierende
Regierungskommunikation - wenn auch zunehmend internetmäßig
aufgepeppt - einen Weg aus ihrer sozialtechnologischen Verengung
herausfindet und in einen tatsächlichen Dialog mit dem Bürger
mündet, muss gegenwärtig skeptisch betrachtet werden. Dass es
sich auf diesem Gebiet jedoch als halsbrecherisch erweisen könnte,
auf lange Sicht praktische Förderung und Unterstützung durch
einlullende symbolische Politik zu ersetzen, wird von manchem
bereits erahnt.
Politik in der Zivilgesellschaft - zumal wenn damit die
Aufforderung verbunden ist, dass sich der selbstorganisierende Bürger
auch als politisches Subjekt verstehen möge - muss bereit sein,
sich auf einen auch unbequemen Prozess des Daueraushandelns von
Entscheidungen einzulassen. Hier gilt allemal die alte Formel:
Betroffene zu Beteiligten zu machen, statt ihnen - wie bisher -
die Kröten, die sie schlucken sollen, nur durch immer
verfeinerte Rezepturen schmackhaft machen zu wollen.
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat das Jahr 2001
zum Internationalen Jahr der Freiwilligen (IJF) ausgerufen. Die
auch für Deutschland relevanten, hier formulierten Ziele
- den Freiwilligensektor besser in den politischen
Willensbildungsprozess einzubinden
- Freiwilligenarbeit besser zu fördern
- nationale und internationale Netzwerke auszubauen
- den Beitrag von Freiwilligen für ihr jeweiliges Gemeinwesen
besser anzuerkennen
öffnen ein Aufgabenfeld, das weitreichende Konsequenzen für
eine zukunftsträchtige und ernstgemeinte Reform der politischen
Rahmenbedingungen bürgerschaftlichen Engagements nach sich
ziehen würde. Freilich: Als dem Deutschen Verein für öffentliche
und private Fürsorge vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend der Auftrag erteilt wurde, das
internationale Jahr der Freiwilligen 2001 in Deutschland zu
planen, zu organisieren und durchzuführen, gewährte man eine
personelle Ausstattung von 1,5 Stellen - wohl kaum der erhoffte
Aufbruch zu neuen Ufern.
Dabei gibt es von Seiten der Politik - das gilt für die
Bundes-, Landes- als auch Kommunalebene - genügend zu tun.
Bisher hat sie ihre Rolle als ‚Ermöglichungsstaat' noch nicht
angenommen. Weder bringt sie moderierend die oft sehr
unterschiedlichen Milieus der Ehrenamts- und Freiwilligen-Szene
sowie den bürgerschaftlich Engagierten mit dem Ziel kommunaler
Vernetzung (z.B. Schulung) zusammen, noch hat sie überhaupt das
Integrationspotential erkannt, das in bürgerschaftlichem
Engagement steckt, um der vor allen in unseren Großstädten
verstärkt um sich greifenden Marginalisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen
effektiv zu begegnen. Auch über die kultur- und
sozialstrukturell anders gearteten Engagementpotentiale unserer
ausländischen Mitbürger wissen wir bisher praktisch nichts.
Hier liegen Ressourcen, die der nach wie vor schwierigen Annäherung
unterschiedlicher Kulturen in unserem Land eine neue, positive
Facette hinzufügen werden. Für die hier zugewanderten Ausländer
gilt derselbe Mechanismus, der im vorigen Jahrhundert für die
Industriearbeiterschaft als ‚vaterlandslose Gesellen' und die
Katholiken als mangelhafter nationaler Treue verdächtige
‚Ultramontane' in einem protestantisch dominierten Preußen
galt: Erst auf der Grundlage eines weitverzweigten Netzwerkes
von Vereinen und Initiativen im eigenen Milieu gelingt die
Integration in Staat und Gesellschaft. Im übrigen werden bürgerschaftliche
Aktivitäten im Bereich der Zuwanderer - ebenso wie der Hinweis
auf die wachsende Bedeutung von Zuwanderern für die ökonomische
Entwicklung der Bundesrepublik - ein wirksames Gegenmittel gegen
stereotype Klischees von den seltsam reduzierten sozialen und
kulturellen Traditionen der Zuwanderer bilden und unser
Ehrenamts- und bürgerschaftliches Leben bereichern.
Ähnliches gilt für die noch ausstehende Situationsanalyse
in den neuen Bundesländern. Hier gab es vormals zwei nunmehr
untergegangene Formen von Solidarität: die staatlich verordnete
‚real existierende' Systemsolidarität als sozial
kontrollierte Freiwilligenarbeit an Feierabenden und an Sonn-
und Feiertagen einerseits, und die auf kreative
Nachbarschaftshilfe beruhende Solidarität bei der Überwindung
des Mangels andererseits. Vor diesem Hintergrund fällt es in
den neuen Bundesländern besonders auf, wie schwer man sich hier
sowohl mit dem klassischen Begriff des Ehrenamts als auch neuen
Formen bürgerschaftlichen Engagements tut.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es vor allem
zwei Gründe sind, warum die Politik sich bislang noch eine
selbstverordnete Zurückhaltung in Sachen Bürgerengagement
auferlegt. Wollte sie ernsthaft z.B. nur die Förderrichtlinien
für Freiwilligenarbeit den jeweiligen spezifischen Bedürfnissen
vor Ort angleichen, müsste sie zugleich eine Diskussion über
die Neubewertung gesellschaftlicher Arbeit in ihrem Verhältnis
von bezahlten zu unbezahlten Teilen führen. Damit verbunden wäre
eine Auseinandersetzung mit dem Begriff ehrenamtlicher Tätigkeit,
der seit geraumer Zeit in einer Krise steckt. Bisher sieht sich
niemand in der Lage, die Heterogenität des Gemeinten sowohl
inhaltlich als auch begrifflich zeitgemäß zu definieren.
Noch wesentlicher aber scheint, dass die Neuorientierung der
Politik auf eine moderierende Rolle in der Zivilgesellschaft als
Anfang vom Ende gefürchtet sein könnte. Es scheint die Sorge
umzugehen, realen Machtverlust dort zu erleiden, wo bisher ein
staatliches Definitions- und Informationsmonopol der Politik die
Vorherrschaft über die Welt der Vereine, Gruppen und
Initiativen sicherte. Beides - eine klare Vorstellung über bürgerschaftliches
Engagement und die Akzeptanz einer neuen Rolle - wird der
Politik auf Dauer jedoch nicht erspart bleiben
Einige Beiträge dieses Heftes gehen zurück auf Vorträge
und Diskussionen einer Veranstaltung vom 3. Dezember 1999 der
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zum Thema ‚Modernes Ehrenamt
heute. Symposium zu den gesellschaftlichen Grundlagen, aktuellen
Erscheinungsformen und Zukunftsperspektiven bürgerschaftlichen
Engagements'. Das Forschungsjournal dankt an dieser Stelle der
Staatskanzlei für die gute Kooperation.
Frank Heuberger und Gerd Mielke, Mainz/Ansgar Klein und Peter
Kuleßa, Berlin.
1 „Jeder dritte der ehrenamtlich bzw. freiwillig
Engagierten bezeichnet die ausgeübte Tätigkeit als
‚Ehrenamt' (32 Prozent). Häufiger wird die Bezeichnung
‚Freiwilligenarbeit' als zutreffend gesehen (48 Prozent).
Seltener werden Begriffe wie ‚Initiativen- oder Projektarbeit'
(7 Prozent),Bürgerengagement' (6 Prozent) oder ‚Selbsthilfe'
(2 Prozent) gewählt." (Rosenbladt/Picot 1999: 4).
2 Vor diesem Hintergrund ist auch auf die Diskussion um
unzivile Formen des Bürgerengagements zu verweisen. Gewalt,
Intoleranz und ein an Feindbildern orientiertes Engagement wären
in diesem Zusammenhang zu nennen. (Keane 1996; Miller/Soeffner
1996). Der Hinweis auf die Konnotationen des Zivilitätsbegriffs
macht die normative Dimension deutlich, die in Begriffen des bürgerschaftlichen
Engagements und der Zivilgesellschaft eine notwendige Rolle
spielt. (Für die diesbezügliche Debatte um die
Zivilgesellschaft und die Notwendigkeit einer demokratischer
Selbstbeschränkung zivilgesellschaftlicher Akteure siehe Rödel
1994; Habermas 1983).
Literatur
Blanke, Bernhard/Schridde, Henning 1999: Bürgerengagement und
Aktivierender Staat. Expertise im Rahmen des Sozialpolitischen
Qualitätsmanagements. Hg. vom Niedersächsischen Ministerium für
Frauen, Arbeit und Soziales. Hannover.
Evers, Adalbert 2000: Bürgerschaftliches Engagement und soziale
Reformpolitik. Über Verständnis von und Umgang mit einer Form
des sozialen Kapitals. In: Hildemann, K.D. (Hg.): Abschied vom
Versorgungsstaat? Erneuerung sozialer Verantwortung zwischen
Individualisierung, Markt und bürgerschaftlichem Engagement. Mühlheim
a.d. Ruhr, 27-38.
Evers, Adalbert/Leggewie, Claus 1999: Der ermunternde Staat. Vom
aktiven Staat zur aktivierenden Politik. In: GMH, Heft 6.
Evers, Adalbert/Olk, Thomas 1996: Analytische und
normativ-politische Dimensionen eines Leitbegriffs. In: dies.
(Hg.): Wohlfahrtspluralismus. Vom Wohlfahrtsstaat zur
Wohlfahrtsgesellschaft. Opladen, 9-60.
Habermas, Jürgen 1983: Ziviler Ungehorsam - Testfall für den
demokratischen Rechtsstaat. Wider den autoritären Legalismus in
der Bundesrepublik. In: Glotz, P. (Hg.), Ziviler Ungehorsam im
Rechtsstaat. Frankfurt/M., 29-53.
Keane, John 1996: Reflections on Violence. London.
KGSt 1999: Bürgerengagement - Chance für Kommunen, Bericht Nr.
6. Köln.
Kistler, Ernst/Noll, Heinz-Herbert/Priller, Eckhard (Hg.) 1999:
Perspektiven gesellschaftlichen Zusammenhalts: empirische
Befunde, Praxiserfahrungen, Meßkonzepte. Berlin.
Miller, Max/Soeffner, Hans-Georg (Hg.) 1996: Modernität und
Barberei. Soziologische Zeitdiagnosen am Ende des 20.
Jahrhunderts. Frankfurt/M.
Rödel, Ulrich 1994: Zivilgesellschaft und selbstorganisierte Öffentlichkeiten.
In: Forschungsjournal NSB, Jg. 7, Heft 1, 34-46.
Rosenbladt, Bernhard von/Picot, Sibylle (Infratest Burke
Sozialforschung) 1999: Freiwilligenarbeit, ehrenamtliche Tätigkeit
und bürgerschaftliches Engagement - Überblick über die
Ergebnisse. München.
Roth, Roland 1999a: Chancen und Hindernisse bürgerschaftlichen
Engagements in den neuen Bundesländern. Beitrag auf dem
Symposium der Toepfer-Stiftung, am 28. April in Berlin,
Manuskript.
Roth, Roland 1999b: Bürgerschaftliches Engagement - Formen,
Bedingungen, Perspektiven. In: Zimmer, A./Nährlich, S. (Hg.): Bürgerschaftliches
Engagement. Opladen (im Erscheinen). Hier zitiert nach dem
Manuskript
Schröder, Gerhard 2000: Die zivile Bürgergesellschaft.
Anregungen zu einer Neubestimmung der Aufgaben von Staat und
Gesellschaft. In: Süddeutsche Zeitung, Nr. 70, 19.